
Gewerbekunden:
Mobilität für Ihren Betrieb.
Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich immer voll und ganz auf seinen Mobilitätspartner verlassen können. Daher ist es uns wichtig, unsere Kunden zu unterstützen und Ihren Wünschen nachzukommen. Wir haben Angebote, die genau zu Ihrem Gewerbe passen, verschieden Modelle von Volkswagen und SKODA und wenn es noch etwas individueller sein soll, sogar maßgeschneiderte Auf- und Umbaulösungen. Wir kümmern uns darum, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Arbeit.
Mehr Mobilität für Sie und Ihren Betrieb – mit unseren Angeboten für Gewerbekunden.
Wir sind Ihr Gewerbekunden-Spezialist für Volkswagen und SKODA im Kreis Emmendingen und Ortenau.
Egal was Sie machen, wir machen
einfach gute Angebote.
Ganz gleich, welche Anforderungen Sie haben, wir stehen Ihnen bei Ihrer Fahrzeugsuche und dem Service rund um Ihr Fahrzeug gerne zur Seite. Wir machen unseren Gewerbekunden attraktive und faire Angebote.
Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein und beraten Sie ausführlich. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von optimalen Angeboten. Besuchen Sie uns doch einfach in einem unserer Volkswagen und SKODA Authäuser in Kenzingen und Herbolzheim oder melden Sie sich telefonisch oder online bei uns.
Zu den Ansprechpartnern!
Gewerbekunden Wissen.
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Alles was Sie zum Thema
Gewerbekunden wissen müssen.
Sie haben Fragen oder die ein oder andere Sache ist Ihnen unklar? Wir haben für Sie alle Informationen zusammengefasst, die Sie zum Thema Gewerbekunden gebrauchen könnten.
Gewerbekunden Wissen
Wie werde ich Gewerbekunde?
Mehr erfahren
Sie sind Selbstständig oder Freiberufler? Dann genügt eine kurze Info an uns und schon kann es losgehen.
Gewerbekunden Wissen
Welche Dokumente benötige ich?
Gewerbetreibende
Gemäß § 15 EStG. Bitte legen Sie eines dieser Dokumente vor:
- Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Handelsregisterauszug/Mitteilung über die Eintragung ins Handelsregister
- Partnerschaftsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
- Kammerbestätigung oder Mitgliedsausweis seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer (auch Abrechnung)
- Auszug Einkommensteuererklärung – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
- Nachweis der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Beitragsrechnung Berufsgenossenschaft
- Aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung
- Reisegewerbekarte
- Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Kreditreform, SCHUFA, etc.)
- Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Handelsregisterauszug/Mitteilung über die Eintragung ins Handelsregister
- Partnerschaftsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
- Kammerbestätigung oder Mitgliedsausweis seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer (auch Abrechnung)
- Auszug Einkommensteuererklärung – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
- Nachweis der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Beitragsrechnung Berufsgenossenschaft
- Aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung
- Reisegewerbekarte
- Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Kreditreform, SCHUFA, etc.)
Freiberufler
Gemäß § 18 EStG. Zur Legitimation genügt eine dieser Unterlagen:
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (zum Beispiel: Mitgliedsausweis der jeweiligen Rechtsanwalts-/Ärztekammer)
- Bestätigung einer berufsständischen/wirtschaftspolitischen Vereinigung oder Berufsgenossenschaft (beispielsweise BGW, VBG, BG ETE, BGDP)
- Nachweis der Künstlersozialkasse
- Nachweis des Gesundheitsamts (nichtärztliche Heilberufe, etwa Physiotherapeut)
- Auszug Einkommensteuererklärung – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
- Presseausweise der Verbände DJV, dju, VDZ, BDZV plus Freelens und VDS
- Vertrag über die Errichtung einer Gemeinschaftspraxis
- Auszug aus dem Berufsregister (zum Beispiel Arztregister)
- Nachweis der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Beitragsrechnung der zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft Aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung
- Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Kreditreform, SCHUFA, etc.)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk (zum Beispiel: Mitgliedsausweis der jeweiligen Rechtsanwalts-/Ärztekammer)
- Bestätigung einer berufsständischen/wirtschaftspolitischen Vereinigung oder Berufsgenossenschaft (beispielsweise BGW, VBG, BG ETE, BGDP)
- Nachweis der Künstlersozialkasse
- Nachweis des Gesundheitsamts (nichtärztliche Heilberufe, etwa Physiotherapeut)
- Auszug Einkommensteuererklärung – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
- Presseausweise der Verbände DJV, dju, VDZ, BDZV plus Freelens und VDS
- Vertrag über die Errichtung einer Gemeinschaftspraxis
- Auszug aus dem Berufsregister (zum Beispiel Arztregister)
- Nachweis der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Beitragsrechnung der zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft Aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung
- Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Kreditreform, SCHUFA, etc.)
Selbstständige Land- und Forstwirte
Gemäß § 13 EStG. Bitte einen dieser Belege mitbringen:
- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Beitragsrechnung der zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft
- Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
- Auszug Einkommensteuererklärung – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Kreditreform, SCHUFA, etc.)
- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Beitragsrechnung der zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft
- Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt
- Auszug Einkommensteuererklärung – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Wirtschaftsauskunft (zum Beispiel Kreditreform, SCHUFA, etc.)
Vereine, Genossenschaften, Verbände
Als Bestätigung bitte eines dieser Dokumente vorlegen:
- Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Bestätigung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Aktueller Nachweis des zuständigen Finanzamtes (zum Beispiel der Freistellungsbescheid)
- Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Bestätigung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- Aktueller Nachweis des zuständigen Finanzamtes (zum Beispiel der Freistellungsbescheid)
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Welche Vorteile habe ich?
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- Top-Konditionen für den Kauf ausgewählter Modelle als Firmenfahrzeug.
- Günstige Finanzierungsangebote.
- Attraktive Mobilitätsmodule rund ums Geschäftsfahrzeug-Leasing – wie etwa flexible Sonderzahlungen und niedrige monatliche Leasingraten.
- Service-Dienstleistungen im Paket zum monatlichen Festpreis.
- uvm.
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