Versicherung
Immer den optimalen Schutz im Straßenverkehr haben.
Die Versicherungen für alle Fälle
Besonders im Straßenverkehr ist es von großer Bedeutung, optimal geschützt zu sein. Unfälle können schnell passieren und die Folgen können teuer werden.
Doch mit der richtigen Kfz-Versicherung können Sie beruhigt unterwegs sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die Sie bei Dritten verursachen. Die Kaskoversicherung bietet Schutz für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Wenn Sie noch sorgenfreier fahren möchten, haben wir für jeden Bedarf die passende Versicherung – vom Kaufpreisschutz bis zur Leasingratenversicherung. Seien Sie für den Ernstfall gewappnet und profitieren Sie von unseren Versicherungsangeboten!
Versicherung
Auch im Schadensfall beste Qualität für Ihren Volkswagen, SEAT, CUPRA und SKODA
Wenn Sie im Schadensfall nicht wissen was zu tun ist, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie während des gesamten Schadensprozesses. Unser Ziel ist es, den Schaden schnell und zuverlässig zu beheben.
Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden, wenn ein Schadensfall eintritt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Sorglos unterwegs: Versicherungsangebote für ihren Volkswagen, SEAT, CUPRA und skoda
Möchten Sie kein Risiko eingehen und Ihr Fahrzeug optimal absichern? Dann ist es wichtig, dass Sie die richtigen Versicherungen abschließen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung, Kreditabsicherung oder Kaufpreisschutz.
Wir bieten Ihnen passende Versicherungsangebote, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen und entspannt Auto fahren können. Unsere Versicherungen versprechen Ihnen Sicherheit und Komfort auf der Straße.
Als Spezialist für Volkswagen, SEAT, CUPRA und SKODA KFZ-Versicherungen in Südbaden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherungen für Ihr Fahrzeug.
Die Kfz-Versicherung im Deatil
Eine kleine Unachtsamkeit am Steuer kann schwerwiegende und teure Folgen haben. Eine Fahrzeugversicherung ist deshalb unerlässlich. Die Kfz-Haftpflicht wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug bei Dritten entstehen. Aber was ist mit Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch höhere Gewalt oder einen Unfall verursacht werden? Hier greift die Kaskoversicherung.
Sie haben die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko: Während die Teilkasko Schäden abdeckt, für die niemand haftbar gemacht werden kann, wie beispielsweise Sturm- und Hagelschäden oder Zusammenstöße mit Tieren, deckt die Vollkasko auch Schäden ab, die Sie selbst verursacht haben oder durch Vandalismus entstanden sind.
Kfz-Haftpflicht
Kommt für Schäden auf, bei denen Dritte einen Schadensersatzanspruch hätten.
Sichert Sie als Halter ab, falls bei einem Unfall das Eigentum anderer beschädigt wird.
Ist gesetzlich vorgeschrieben.
Teilkasko
Kommt für Schäden auf, für die niemand haftbar gemacht werden kann
Beispielsweise Diebstahl, Überschwemmung, Sturm Tierschäden, etc.
Können Sie freiwillig abschließen.
Vollkasko
Kommt für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben.
Beispielsweise klassische Kollisionsschäden aber auch Vandalismus und Cyber-/Hackerangriffe sind abgedeckt.
Können Sie freiwillig abschließen. Alle Leistungen der Teilkasko sind inklusive.
Selbstbeteiligung
In der Kaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung festzulegen. Dabei handelt es sich um den Teil der Kosten, den Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen. Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, tragen Sie die Kosten für die Werkstattrechnung bis zu einem bestimmten Betrag selbst. Alles, was darüber hinausgeht, wird vom Kfz-Versicherer übernommen. Die Selbstbeteiligung wird pro Schadensfall geltend gemacht.
Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.
FAQ
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein Dokument, mit dem Versicherungsnehmer nachweisen können, dass ihr Fahrzeug über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Wenn man ein Auto zulassen möchte, muss man dieses Dokument bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorlegen. Auch bei technischen oder personenbezogenen Änderungen am Fahrzeug, die bei der Zulassungsbehörde gemeldet werden müssen, ist die eVB erforderlich. Die eVB besteht aus einer sechsstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben, in der die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers und die Fahrzeugdaten gespeichert sind. Die ersten beiden Buchstaben geben Aufschluss über das Versicherungsunternehmen.
Was ist der fahrzeugschein?
Der „Fahrzeugschein“ ist eigentlich die „Zulassungsbescheinigung Teil I“. Es handelt sich um eine gefaltete Karte im Format DIN A7. Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, muss der Fahrer den Fahrzeugschein mit sich führen. Dies dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs.
Der „Fahrzeugbrief“ oder die „Zulassungsbescheinigung Teil II“ sollte jedoch immer sicher aufbewahrt werden und nicht im Fahrzeug selbst aufbewahrt werden. Dies liegt daran, dass der Fahrzeugbrief den Halter des Fahrzeugs ausweist. Im Falle eines Diebstahls könnte es nachteilig sein, wenn auch der Fahrzeugbrief entwendet wurde.
Welche Rolle spielt die Typklasse bei der Kfz-Versicherung?
Bei der Bestimmung der Versicherungsprämie berücksichtigt die Kfz-Versicherung verschiedene Faktoren, darunter auch die Typklasse des Fahrzeugs. Anhand statistischer Erhebungen wird eingeschätzt, mit welchen Kosten für Schäden und Reparaturen bei einem bestimmten Fahrzeugmodell zu rechnen ist. Die Typklasse Ihres Fahrzeugs können Sie online beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abfragen.
Was ist der Versicherungsschein?
Der Versicherungsschein dient als Nachweis für den abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Darin sind alle vertraglichen Vereinbarungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, individuelle Risikoangaben und beteiligten Personen aufgeführt.
Welche Infos braucht man für eine Kfz-Versicherung?
Für die Kfz-Versicherung brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer der Versicherung, sowie deie Zulasssungsbescheinigung Teil 2.